Öffnungszeiten / Geschäftszeiten des Amtsgerichts
Wegen der gleitenden Arbeitszeit Besuche und Anrufe bitte
montags bis donnerstags
zwischen 9:00 - 12:00 Uhr
und in dringenden Fällen
zwischen 14:00 - 15:30 Uhr,
freitags
zwischen 9:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie die Sprechzeiten des Nachlassgerichts!
Beurkundungen von Erbscheinsanträgen, Erbausschlagungserklärungen, Testamentsrückgaben, etc. erfolgen nur nach vorheriger Terminsvergabe. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Serviceeinheit.