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Nachlass- und Erbangelegenheiten

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen.


Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Lüneburg verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgenden Telefonnummern 04131/202 + Durchwahl:

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Nachnamen des/der Erblasser*in.

B, I, N, T, W, X, Y 446
F, G, S, Z 520
C, D, E, J, M, P, R, U, V 548
A, H, K, L, O, Q 549

Sprechzeiten sind täglich von 09:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr (außer freitags und vor Feiertagen).

Schmuckgrafik Gesetzesbuch aufgeschlagen BGB Bildrechte: Irene Rosenzweig
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