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Nachlass- und Erbangelegenheiten

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen.


Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Lüneburg verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04131 202 424.

Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.

Schmuckgrafik Gesetzesbuch aufgeschlagen BGB Bildrechte: Irene Rosenzweig
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