Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Anträge können mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Entscheidung wird Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages in der Regel auf dem Postwege übersandt. Informationen zum Thema und Antragsvordrucke, erhalten Sie im Amtsgericht, auf der Informationsseite des niedersächsischen Landesjustizportals oder der Internetseite des Bundes.
Auf der Website Justiz-Service können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen. Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Seit dem 10.12.2024 können Bürgerinnen und Bürger für den Antrag auf Prozesskostenhilfe die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse online ausfüllen. Unter https://service.justiz.de/prozesskostenhilfe werden sie Schritt für Schritt mittels leicht verständlicher Handlungsaufforderungen und durchdachter Abfragen durch den Ausfüllprozess geführt. Dabei werden sie niederschwellig an das Beifügen der relevanten Belege erinnert. Am Ende können Bürgerinnen und Bürger die automatisiert ausgefüllte Erklärung als PDF-Dokument herunterladen, ggf. ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden.