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Elektronische Kostenmarke


Seit dem 1. Juli 2020 ist die elektronische Kostenmarke als Zahlungsmittel bei den niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften zugelassen.

Nähere Informationen finden sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesjustizportal unter "Elektronische Kostenmarke"


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