Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Lüneburg
Information der Grundbuchämter über die Grundsteuerreform:
Einen kostenpflichtigen Grundbuchauszug benötigen die Bürgerinnen und Bürger für das Ausfüllen der in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abzugebenden Grundsteuererklärung nicht.
Alle grundstücksbezogenen Angaben, bis auf die Grundbuchblattnummer und den Grundbuchbezirk (zu finden in früheren Eintragungsmitteilungen des Amtsgerichts), die für die Steuererklärung benötigt werden, sind in dem hierfür entwickelten kostenlosen Grundsteuer-Viewer abrufbar.
Weitere Informationen enthält die Internetseite des Landesamt für Steuern Niedersachsen. Dort finden Sie unter anderem ein Muster des Informationsschreibens, das die Finanzämter an alle Steuerpflichtigen versenden werden. Dieses Informationsschreiben enthält zusätzliche Hinweise darauf, wie die restlichen Angaben ermittelt werden können.
Ergänzend wird für Eigentumswohnungen darauf hingewiesen, dass Sie die Angabe zur Höhe Ihres Miteigentumsanteils (am gemeinschaftlichen Eigentum) im Kaufvertrag oder in der Hausgeldabrechnung finden.
Auch insoweit wird also kein Grundbuchauszug benötigt!
- Informationen zum automatisierten Abrufverfahren (SolumSTAR) für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen
- Wer ist für mich zuständig, wo kann ich anrufen?
- Das Niedersächsische Landesjustizportal bietet weitere Informationen, dort finden sie auch die häufig benötigten amtlichen Vordrucke zum Grundbuchrecht (z.B. Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges).