Zuständigkeiten des Amtsgericht Lüneburg
Zivilsachen
Rechtsantragstelle
Insolvenzgericht
Nachlassgericht
Handelsregister
Zwangsvollstreckung
Strafsachen
Betreuung & Vormundschaft
Familienabteilung
Grundbuchamt
Güterichter: in / Mediation
Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Landesjustizportal und unter dem Menüpunkt Service/Insolvenzsachen.
Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal. Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Lüneburg verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04131 202 424. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.
Das Amtsgericht Lüneburg ist, neben dem eigenem Gerichtsbezirk, auch zentral für den Bezirk der Amtsgerichte Celle, Soltau, Winsen (Luhe), Dannenberg und Uelzen in Handelsregistersachen zuständig. Weitere Informationen zu den Aufgaben finden sie im Landesjustizportal.
Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen, Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie unter anderem im Landesjustizportal und unter dem Menüpunkt Service/Zwangsversteigerung.
Bei dem niedersächsischen Zentralen Vollstreckungsgericht in Goslar (Telefonnummer 05321- 68500) werden sowohl das Vermögens- wie auch das Schuldnerverzeichnis verwaltet.
Die zentralen Länderverzeichnisse werden in einem bundesweiten Schuldnerverzeichnis zusammengeführt.
Abfragen erfolgen über die Internetseite www.vollstreckungsportal.de.
Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Straf-verfahren finden Sie im Landesjustizportal.
Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Erwachsenen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Dem Hilfebedürftigen kann ein Betreuer zur Seite gestellt werden, der alle Aufgaben eines durch richterlichen Beschluss festgelegten Bereichs regelt. Dies wird nur dann erforderlich, wenn der Betroffene nicht mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall seiner Hilfsbedürftigkeit selbst vorgesorgt hat. Ein Vormund wird für Minderjährige ohne sorgeberechtigten Elternteil eingesetzt. Weitere Informationen finden sie im Landesjustizportal.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist in familienrechtlichen Verfahren fast immer zwingend erforderlich und dürfte zur optimalen Interessenwahrnehmung geboten sein. Anwaltszwang besteht in Scheidungsverfahren. Mindestens einer der beiden Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein. Der Ehepartner, der der Ehescheidung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will, ist nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Darüber hinaus besteht Anwaltszwang in Unterhaltssachen und Güterrechtssachen. Die Einigung der Eltern im Falle der Trennung auch über das Sorge- oder Umgangsrecht beschleunigt das Scheidungsverfahren. Der Gesetzgeber sieht die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall und erstrebenswert an. Wichtige Hilfestellungen hierfür vermag Ihnen das örtliche zuständige Jugendamt zu geben. Das Jugendamt sollte auch im Falle von Streitigkeiten oder bei Zweifeln zu Vaterschaftsfragen oder zur Höhe von Unterhaltsleistungen kontaktiert werden. Erste Hinweise und Anhaltspunkte für die Bestimmung von Unterhaltsansprüchen können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Diese stellt lediglich Richtlinien auf und sie stellt kein verbindliches Gesetz dar. Weitere Informationen zu der Arbeit von Familiengerichten finden Sie im Landesjustizportal.
Das bisher tatsächlich als Grundbuch geführte Register über die Eigentums- und Belastungsverhältnisse an Grundstücken gehört der Vergangenheit an. Heutzutage wird das Grundbuch elektronisch geführt. Die Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt weiterhin im Grundbuchamt. Einfache oder amtliche Ausdrucke des Grundbuches erhalten Sie auf Antrag gegen eine Gebühr von 10,00 € bzw. 20,00 €. Eine telefonische Antragstellung reicht nicht aus! Für die Aufnahme von in Grundbuchangelegenheiten erforderlichen Erklärungen wie z.B. Grundstückskauf- oder Grundstücksübertragungsverträgen, Grundschuldbestellungen usw. sind Notarinnen und Notare zuständig. Nur in wenigen Ausnahmefällen wie beispielsweise einer Berichtigung des Grundbuches nach dem Tode des Eigentümers genügt eine einfache schriftliche Antragstellung ohne Beteiligung einer Notarin oder eine Notars. Weiterführende Informationen zu Grundbuchangelegenheiten finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal. Informationen zum automatisierten Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Celle.
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien eines Gerichtsprozesses mit Unterstützung einer Mediatorin oder eines Mediators ihren Konflikt selbständig lösen. Dabei lässt sich in fast jedem Konflikt eine - oft verborgene - Lösung finden, die für alle Parteien akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Die Suche nach einer solchen Lösung ist das Ziel jeder Mediation. Weiterführende Informationen zu den Güterichtern der Niedersächsischen Justiz und dem Ablauf des Mediationsverfahrens finden Sie im Landesjustizportal.