Niedersachsen klar Logo

Nachlass- und Erbangelegenheiten

Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen.


Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Lüneburg verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Umstellung auf die elektronische Aktenführung und der damit einhergehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb bis auf Weiteres nur Termine für Testamentsrückgaben vergeben werden können. Zur Aufnahme von Erbausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihrer Wahl.

Sie erreichen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgenden Telefonnummern 04131 / 202 + Durchwahl:

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Nachnamen des/der Erblasser*in.

B, I, N, T, W, X, Y 446
F, G, S, Z 520
C, D, E, J, M, P, R, U, V 548
A, H, K, L, O, Q 549

Sprechzeiten sind täglich von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr (außer freitags und vor Feiertagen).
Bitte haben Sie Verständnis, dass vormittags vorrangig Termine abgearbeitet werden und so die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann. Bitte versuchen Sie uns primär am Nachmittag zu erreichen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln