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Hinweise für Zeugen

Es kommt immer wieder vor, dass Zeugen Bedenken oder sogar Befürchtungen haben, mit anderen Prozessbeteiligten (etwa dem Angeklagten, gegen den sie bei der Polizei als Zeuge ausgesagt haben) vor dem Verhandlungssaal zusammenzutreffen oder in ihrer Anwesenheit auszusagen.

Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig vor dem Termin mit der zuständigen Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Verbindung. Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, den Verhandlungsbeginn in einem anderen Zimmer abzuwarten, aus welchem Sie durch das Gericht abgerufen werden. In besonderen Fällen kann das Gericht auch beschließen, dass Sie in Abwesenheit des Angeklagten oder sogar unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden.


Zeugenentschädigung

Als Zeuge haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall und Ersatz von Auslagen wie z.B. Reisekosten. Bringen Sie bitte zum Terminstag Belege über Ihre Auslagen und Ihr Einkommen, sowie Ihre Bankverbindung mit, damit Ihr Entschädigungsanspruch berechnet und sofort ausgezahlt bzw. überwiesen werden kann. Die Zeugenentschädigungsstelle des Amtsgerichts Lüneburg befindet sich im Zimmer 228 und ist wie folgt zu erreichen: Telefon 04131/202-496.

Sollten Sie mittellos und daher nicht in der Lage sein, die notwendigen Mittel der Hin- und Rückreise zu bestreiten, so kann Ihnen auf Antrag im Voraus eine Entschädigung für die notwendigen Reisekosten gewährt werden. Mit dem Antrag ist ein Nachweis über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Verdienstbescheinigung, Renten- oder Sozialhilfebescheid, Bescheinigung über Arbeitslosengeld) vorzulegen und anzugeben, wie viele Personen Sie von Ihrem Einkommen unterhalten. Regelmäßig werden die Mittel in Form von Fahrkarten der zweiten Wagenklasse des öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung gestellt. Eine Auszahlung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Den Antrag auf Gewährung einer Reiseentschädigung können Sie bei dem im Briefkopf bezeichneten Gericht, in Eilfällen auch bei dem für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Amtsgericht stellen. Bitte stellen Sie den Antrag unverzüglich nach Erhalt dieser Ladung. Zuständig im Amtsgericht Lüneburg ist die Geschäftsstelle für Justizverwaltungssachen, Tel. 04131 202 432.

Schmuckgrafik Zeuge vor Gericht   Bildrechte: Land Niedersachsen

Zeuge vor Gericht

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