Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Lüneburg
- Informationen zum automatisierten Abrufverfahren (SolumSTAR) für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen
- Wer ist für mich zuständig, wo kann ich anrufen?
- Das Niedersächsische Landesjustizportal bietet weitere Informationen, dort finden sie auch die häufig benötigten amtlichen Vordrucke zum Grundbuchrecht (z.B. Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges).
Information der Grundbuchämter über die Grundsteuerreform: Ein Grundbuchauszug wird für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung nicht benötigt
Einen Grundbuchauszug benötigen die Bürgerinnen und Bürger für das Ausfüllen der in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abzugebenden Grundsteuererklärung nicht. Alle grundstücksbezogenen Angaben, die für die Steuererklärung benötigt werden, sind in dem hierfür entwickelten kostenlosen Grundsteuer-Viewer abrufbar.