Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Lüneburg
Information der Grundbuchämter über die Grundsteuerreform:
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Lüneburg ist zuständig für die Führung der Grundbücher des im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundbesitzes.
Das Grundbuch ist ein amtliches -nicht öffentliches- Register, in dem Grundstücke und so genannte grundstücksgleiche Rechte (z.B. Wohnungs- und Teileigentum und Erbbaurechte) eingetragen sind. Es enthält Angaben über die Eigentümerin oder den Eigentümer, Lasten und Beschränkungen (z.B. Wegerechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Wohnrechte und Verfügungsbeschränkungen) und Grundpfandrechte (z.B. Grundschulden und Hypotheken).
Keine Auskünfte gibt das Grundbuch über Grundstücksgrenzen, Verkehrswerte, Grunderwerbssteuer oder die tatsächliche Nutzung des Grundstücks. Amtliche Lagepläne erhalten Sie bei dem Katasteramt, Auskünfte über Baulasten bei dem Landkreis.
- Wer ist für mich zuständig, wo kann ich anrufen?
- Das Niedersächsische Landesjustizportal bietet weitere Informationen,dort finden sie auch die häufig benötigten amtlichen Vordrucke zum Grundbuchrecht (z.B. Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges).
- Informationen zum automatisierten Abrufverfahren (SolumSTAR) für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen