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Elektronischer Rechtsverkehr / E-Akte


Digitalisierung der Justiz: Wir stellen unsere Verfahren auf die E-Akte um

Bis Ende 2025 werden alle Gerichte ihre Akten digital führen. Nach und nach stellen dafür unsere Abteilungen ihre Verfahrensabläufe auf die elektronische Akte um. Während der Übergangsphase kann es zu Verzögerungen kommen, wie bitten daher um Ihr Verständnis. Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit großem Einsatz an der Digitalisierung der Justiz.


Elektronischer Rechtsverkehr

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sie auf der Seite des Landesjustizportal.


Zum 1. Januar 2022 sind die gesetzlichen Regelungen für das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen worden. Mit dem eBO können Bürgerinnen, Bürger und Organisationen elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link eBO.

Seit dem 12. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz auch ein kostenfreies Postfach namens Mein Justizpostfach (MJP) im Pilotbetrieb nutzen. Das MJP steht als Browseranwendung unter https://mein-justizpostfach.bund.de/ bereit. Im Rahmen der Pilotierung wird das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt.

Für die Verwendung des MJP benötigen Sie zur Identifizierung ein BundID-Konto. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer BundID finden Sie hier:

https://id.bund.de/de

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