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Elektronischer Rechtsverkehr

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sie auf der Seite des Landesjustizportal.


Zum 1. Januar 2022 sind die gesetzlichen Regelungen für das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen worden. Mit dem eBO können Bürgerinnen, Bürger und Organisationen elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link eBO.

Seit dem 12. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz auch ein kostenfreies Postfach namens Mein Justizpostfach (MJP) im Pilotbetrieb nutzen. Das MJP steht als Browseranwendung unter https://mein-justizpostfach.bund.de/ bereit. Im Rahmen der Pilotierung wird das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt.

Für die Verwendung des MJP benötigen Sie zur Identifizierung ein BundID-Konto. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Einrichtung einer BundID finden Sie hier:

https://id.bund.de/de

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