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Beratungshilfe
Anträge können mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Entscheidung wird Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages in der Regel auf dem Postwege übersandt. Informationen zum Thema und Antragsvordrucke, erhalten Sie im Amtsgericht, auf der Informationsseite des niedersächsischen Landesjustizportals oder der Internetseite des Bundes.
Auf der Website Justiz-Service können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen. Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.