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Beratungs- und Prozesskostenhilfe


Anträge können mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Entscheidung wird Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages in der Regel auf dem Postwege übersandt. Informationen zum Thema und Antragsvordrucke, erhalten Sie im Amtsgericht, auf der Informationsseite des niedersächsischen Landesjustizportals oder der Internetseite des Bundes.

Mit einem „ˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.

Auf der Website Justiz-Service können Sie den Antrag auf Beratungshilfe oder den Antrag auf Prozesskostenhilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden.


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