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Beratungshilfe

Anträge können mündlich oder schriftlich gestellt werden. Die Entscheidung wird Ihnen nach Prüfung Ihres Antrages in der Regel auf dem Postwege übersandt.

Informationen zum Thema und Antragsvordrucke, denen Sie die erforderlichen Angaben entnehmen können, erhalten Sie im Amtsgericht oder auf der Informationsseite "Beratungshilfe" des niedersächsischen Landesjustizportals.



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