Artikel-Informationen
erstellt am:
10.04.2025
Ansprechpartner/in:
Bernd Dr. Gütschow
Der/die falschen Gerichtsvollzieher verwenden unseriöse Praktiken jenseits der tatsächlichen Arbeitsweise der Gerichtsvollzieher.
Die echten Gerichtsvollzieher fordern Schuldner niemals telefonisch zur Zahlung auf und kündigen Vollstreckungsmaßnahmen auch nicht telefonisch an. Zudem verwenden echte Gerichtsvollzieher nie verdeckte Telefonnummern, sondern lassen ihre Rufnummer erkennen und geben diese für Rückfragen auch gerade bekannt. Die Schuldner erhalten stets durch die echten Gerichtsvollzieher vorab die Vollstreckungsunterlagen zugestellt, werden immer schriftlich kontaktiert und zu ganz konkreten Zeiten in ihr Büro geladen oder für Vollstreckungsmaßnahmen persönlich aufgesucht. Zahlungen werden immer von den Gerichtsvollziehern vereinnahmt und an die Gläubiger weitergeleitet. Überweisungen an Dritte, insbesondere über die Western Union Bank, werden von den echten Gerichtsvollziehern niemals gefordert.
Es wird im Übrigen auf den unten stehenden Link des Amtsgerichts Gifhorn verwiesen.
Warnhinweis: Falsche Gerichtsvollzieher | Amtsgericht Gifhorn
Dr. Gütschow, Richter am Amtsgericht
Pressesprecher
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erstellt am:
10.04.2025
Ansprechpartner/in:
Bernd Dr. Gütschow