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Freiheitsstrafe gegen einen 30-jährigen Mann aus Guinea-Bissau


Das Amtsgericht Lüneburg hat am heutigen Donnerstag, 06.02.2025, einen 30-jährigen Mann aus Guinea-Bissau zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde mangels positiver Sozialprognose nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gleichzeitig wurde gegen den Angeklagten ein Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.

Das Gericht hat den Angeklagten der vorsätzlichen Körperverletzung in 3 Fällen, dabei in einem Fall in Tateinheit mit einem Widerstand gegen und einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit einer Bedrohung, eines Betruges in 4 Fällen, dabei in 3 Fällen gewerbsmäßig handelnd, sowie einer Bedrohung schuldig gesprochen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Dem Strafverfahren ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft Lüneburg auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren vorweggegangen. Die Staatsanwaltschaft hat den Angeklagten in der Antragsschrift folgendes vorgeworfen: Der Angeklagte soll wiederholt und gewerbsmäßig Bäckereien und Restaurants aufgesucht haben, um dort Speisen und Getränke zu konsumieren, ohne diese zu bezahlen.

Am Abend des 24.01.2025 habe ein Gastronom die Polizei gerufen, der Angeklagte habe sich sodann mit körperlicher Gewalt gegen eine Ingewahrsamnahme gewehrt und hierbei eine Polizeibeamtin verletzt. Die Polizeibeamtin habe durch den Angriff eine Gesichtsprellung, Schürfwunden am Jochbogen, dem Augenlid, dem Handgelenk, dem Knie und dem Unterschenkel sowie eine Prellung des linken Knies erlitten.

Am Morgen des 27.01.2025 habe sich der Angeklagte ohne etwas zu bestellen in den Gastraum einer Bäckerei am Sande gesetzt, worauf er von der Bäckereifachverkäuferin zum Verlassen des Geschäfts aufgefordert worden sei. Der Beschuldigte habe daraufhin dieser ins Gesicht gespuckt, an den Haaren gezogen und mehrfach mit der Faust auf sie eingeschlagen. Die Verkäuferin habe durch die Schläge Schmerzen am Rücken erlitten.

Am 01.02.2025 habe der Angeklagte erneut die Bäckerei betreten und sei mit geballter Faust auf die Bäckereifachverkäuferin zugegangen. Aus Angst habe diese sodann Pfefferspray gegen diesen angewandt, um den Beschuldigten daran zu hindern, sie zu schlagen oder anzustecken. Im weiteren Verlauf habe der Beschuldigte die Frau einmal am Hals gepackt und sie gewürgt. Die Polizei sei gerufen worden. Als der Beschuldigte an der geplanten Flucht aus der Bäckerei gehindert werden sollte, habe er der Zeugin in die rechte Hand gebissen und ihr eine Kopfnuss gegen das Gesicht versetzt. Die Bäckereifachverkäuferin habe eine Nasenbeinprellung, eine Prellung der rechten Hand sowie eine Bissverletzung an der rechten Hand erlitten.

Am 02.02.2025 habe er eine Polizeibeamtin mit den Worten: „I kill you“ gedroht und diese verbale Bedrohung mit der wiederholten Geste des Abschlagens des Kopfes unterstrichen, bei der er die Hand gegen den Hals geführt habe.

Von dem Strafverfahren ist das Abschiebehaftverfahren zu trennen. Das Amtsgericht Lüneburg hat zuvor durch den zuständigen Richter Abschiebehaftbefehl gegen den 30-jährigen Mann aus Guinea-Bissau erlassen. Das Gericht hat den Mann zur Sicherung seiner Abschiebung längsten bis zum 20.03.2025 (24:00 Uhr) in Abschiebungshaft genommen.

Dr. Gütschow, Richter am Amtsgericht
Pressesprecher



Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2025

Ansprechpartner/in:
Bernd Dr. Gütschow

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