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Abschiebehaftbefehl gegen einen 30-jährigen Mann aus Guinea-Bissau


Das Amtsgericht Lüneburg hat durch den zuständigen Richter am heutigen Donnerstag, 06.02.2025, Abschiebehaftbefehl gegen einen 30-jährigen Mann aus Guinea-Bissau erlassen.

Das Gericht hat den Mann zur Sicherung seiner Abschiebung längsten bis zum 20.03.2025 (24:00 Uhr) in Abschiebungshaft genommen.

Nach der gesetzlichen Regelung ist ein Ausländer zur Sicherung der Abschiebung in Haft zu nehmen, wenn er vollziehbar ausreisepflichtig ist, die Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sind, ein Haftgrund vorliegt und der Abschiebung und Haft keine Gründe entgegenstehen.

Nach Ansicht des Gerichts liegen nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Abschiebehaftbefehls vor. Insbesondere sei auch die Durchführung der Abschiebung in der beantragten Haftzeit, die auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist, sichergestellt. Die Bundespolizei hat insoweit die erforderliche Anordnung getroffen, dass der Betroffene mit Sicherheitsbegleitung abgeschoben werden soll. Das Erfordernis der Sicherheitsbegleitung liege aber nach Auffassung des Gerichts nunmehr auch aufgrund der weiteren Entwicklung des Sachverhaltes unter Berücksichtigung des gegen den Betroffenen eingeleiteten Strafverfahrens vor. Aufgrund der aktuellen Eskalationskurve sei offenkundig geworden, dass der Betroffene nicht zu beeindrucken sei und jederzeit mit neuen erheblichen Tätlichkeiten gerechnet werden müsse und der Betroffene den Rückflug nicht widerstandslos hinnehmen werde. Zum Schutze des Flugpersonals und anderer Passagiere bedürfe es daher zwingend der Flugbegleitung durch mehrere Personen, wobei der Betroffene auch zu fesseln und notfalls mit Medikamenten zu sedieren sein werde.

Im Anhörungstermin war der Betroffene körperlich angespannt und schrie (u.a. beleidigend) hochaggressiv herum. Eine vernünftige Kommunikation war nicht ansatzweise möglich.


Dr. Gütschow, Richter am Amtsgericht
Pressesprecher



Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2025

Ansprechpartner/in:
Bernd Dr. Gütschow

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