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Informationen über die vom Amtsgericht Lüneburg angebotene Mediation in Familien- und Zivilsachen

Was ist Mediation?

Mediation ist ein Verfahren, in dem die Beteiligten eines Streitverfahrens mit Unterstützung des Mediators/der Mediatorin ihren Konflikt selbstständig lösen. Die beim Amtsgericht Lüneburg tätigen Mediatoren sind Richterinnen und Richter, die eine entsprechende Ausbildung haben.

In fast jedem Konflikt lässt sich eine – oft verborgene – Lösung finden, die für alle Streitbeteiligten akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Mediatoren bedienen sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Dieses Verfahren der Gesprächsführung und Konfliktbearbeitung ist in der Praxis erprobt.

Die Mediatoren vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu! Sie beschränken sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Benötigt man für die Mediation eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt?

Die richterlichen Mediatoren erteilen den Beteiligten keinen Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertung oder Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der im Verfahren gestellten Anträge vor. Da aber das Recht Bestandteil der Mediation sein kann, kann es sinnvoll sein, wenn die Beteiligten anwaltlich vertreten sind. Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte helfen den Beteiligten im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen. In sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren spielen rechtliche Aspekte regelmäßig keine, allenfalls eine untergeordnete Rolle.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem gerichtlichen Verfahren?

Die Mediation kann für zerstrittene Beteiligte im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:

  • Im Rahmen der Mediation steht mehr Zeit zur Verfügung. Vorgesehen sind in der Regel zwei bis vier Stunden. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Mediation stehen die betroffenen Menschen und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
  • Durch die Mediation können auch weitere, über den Rechtsstreit hinausgehende Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Die Mediation ist nicht öffentlich und streng vertraulich.

Was kostet die Mediation? Was ist mit dem gerichtlichen Verfahren?

Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten. Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und – wenn erwünscht – auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann – je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben - beendet, indem die Beteiligten eine Vereinbarung entweder als gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder die Anträge zurücknehmen. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom Gericht weitergeführt, so dass das Mediationsverfahren, auch wenn es ohne Erfolg geblieben ist, keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das dann notwendige gerichtliche Verfahren hat.




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